ZKS : Trainings mit Kindern weiterhin möglich

Liebe Verbandsverantwortliche, lieber Vereinsverantwortlicher

Die neusten Entwicklungen rund um das Coronavirus und die damit verbundenen Massnahmen treffen auch den Sportbetrieb. Doch wir Sportler bleiben dran. Ihr als Sportverbände und Sportvereine habt im Jahr 2020 Grossartiges geleistet. Ihr habt euch den Gegebenheiten angepasst und die Fortführung des Sportbetriebs in eurer Sportart, wenn immer möglich, unterstützt und sichergestellt. Es waren teilweise kreative Lösungen nötig, aber ihr habt euch nicht davon abbringen lassen, dran zu bleiben.

Auch jetzt, Anfang 2021, begleiten uns die Auswirkungen des Coronavirus noch. Wir ermutigen euch zuversichtlich zu bleiben und mit kreativen Lösungen den Sport im Kanton Zürich weiterhin zu ermöglichen. Für Kinder und Jugendliche ist der Sportbetrieb innerhalb der Sportanlagen weiterhin möglich. Auch bei den Erwachsenen lassen die Massnahmen Trainingsmöglichkeiten draussen und in Kleingruppen zu.

Wir gehen davon aus, dass ihr euch weiterhin mit vollem Effort für eure Sportart einsetzt und möchten euch unsere Unterstützung anbieten. Gerne könnt ihr euch bei Bedarf an Unterstützung jederzeit an uns wenden. Danke für euren unermüdlichen Einsatz. Der ZKS setzt sich auf politischer Ebene bei den Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten dafür ein, dass die Sportanlagen für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre weiterhin uneingeschränkt offen bleiben. Dabei werden die aktuell gültigen Massnahmen des Bundesrats berücksichtigt.

Seit Dienstag, 22. Dezember 2020, müssen alle Sport- und Freizeiteinrichtungen mindestens bis zum 22. Januar 2021 schliessen. Sie dürfen jedoch für sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren öffnen.

Unter den vom Bundesrat seit 18. Dezember 2020 erlassenen Corona-Regeln ist die Sportausübung für Einzelpersonen sowie Gruppen bis zu 5 Personen und unter den unten aufgeführten strengen Rahmenbedingungen weiterhin möglich:

  • Verboten bleibt die Ausübung von Sportarten mit Körperkontakt.
  • Bei der Sportausübung sind die Schutzkonzepte der Verbände und Vereine einzuhalten.
  • Für Personen ab 16 Jahren ist die Sportausübung einzeln und in Gruppen nur im Freien möglich. Die Grösse von Gruppen ist auf 5 Personen ab 16 Jahren beschränkt.
  • Unbeschränkt sowohl im Freien als auch in öffentlich zugänglichen Einrichtungen/Sporthallen sowie in grösseren Gruppen erlaubt sind Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag. Hier sind die Schutzkonzepte der Verbände und Vereine zu beachten. Zum Sport in öffentlich zugänglichen Einrichtungen/Sporthallen dürfen Eltern ihre Kinder/Jugendlichen begleiten, selber aber am Sport nicht teilnehmen. Für diese Einrichtungen/Sporthallen gilt im Kanton Zürich die Sperrstunde zwischen 22.00 und 06.00 Uhr. Allfällige lokale Vorgaben sind besonders zu beachten.
  • Die bisher schon geltenden Regeln für das Tragen von Masken und die Abstände sind generell zu beachten.
  • Spezielle Regeln gelten für Leistungssportler(innen), die einem nationalen Kader eines nationalen Sportverbandes angehören und die in Gruppen bis zu 5 Personen oder beständigen Wettkampfteams angehören. Spezielle Regeln gelten auch für Sportler(innen) von Teams, die einer Liga mit professionellem Spielbetrieb angehören.

Die Regeln zum Maskentragen im Sport und zu den Abständen stehen in Art. 6e Abs. 1 lit. b der Covid-Verordnung und sind für Personen ab 16 Jahren wie folgt:

  • Innenräume: Masken und Abstand; Verzicht auf das Tragen von Masken, wenn grosse Räume und zusätzliche Abstandvorschriften und Kapazitätsbeschränkungen
  • Im Freien: Maske oder Abstand

Weitere Informationen: